Kollektivvertrag

Als Teil der Wirtschaftskammerorganisation ist der FGW in das System der österreichischen Sozialpartnerschaft eingebunden und schließt - als einzige für die Branche befugte Arbeitgeberorganisation - allgemein gültige Kollektivverträge für die Gas- und Wärmewirtschaft ab.


KV-Abschluss des Fachverbandes Gas Wärme 2024


Im Rahmen des 2023 zwischen den Sozialpartnern vereinbarten Zweijahresabschlusses sind am 18.10.2024 die Rahmenbedingungen fixiert und die entsprechenden Vereinbarungen unterzeichnet worden. Der KV-Abschluss 2024 gilt ab 1.11.2024 und bedeutet konkret:

  • Erhöhung der Ist-Löhne & Gehälter: 4,8 %.
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Grundstufe für Löhne und Gehälter um 3,8 %. Die Vorrückungsbeträge bleiben unverändert.
  • Erhöhung der Zulagen, Diäten und Aufwandsentschädigung: 3,8 %.
  • Lehrlingseinkommen werden gemäß den im Abschluss 2023 vereinbarten Sätzen erhöht, mindestens jedoch mit 3,8 %.
  • Wie bereits im Vorjahr konnte für besonders personalkostenintensive Unternehmen eine Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel vereinbart werden. Diese sieht vor, dass Unternehmen mit einem Personalkostenanteil am EBT von über 75% die Ist-Löhne und -Gehälter um nur 4,05%, Unternehmen mit über 90% Anteil die Ist-Löhne und -Gehälter um nur 3,3% erhöhen müssen. Im Gegenzug ist ein Interessensausgleich (i.d.R. in Form einer EZ als Mitarbeiterprämie oder zusätzlicher Freizeit) auf Betriebsebene zu vereinbaren.
  • Entsprechend dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025, veröffentlicht im BGBl am 9.10.2024, wird ein Zusatzkollektivvertrag über die Verrechnung von Kilometergeld für Personenkraftwagen abgeschlossen. Das Kilometergeld beträgt demnach ab 1. Jänner 2025 bis 15.000 km € 0,50 und darüber € 0,47.
  • Abschluss eines Zusatzkollektivvertrages über die freiwillige Gewährung einer steuer- und abgabenfreien Mitarbeiterprämie für das Kalenderjahr 2024, der rückwirkend mit 01. Jänner 2024 in Kraft tritt.
  • Inkrafttreten mit 1.11.2024 mit Ausnahme der letzten beiden Punkte.

Downloads KV 2024


Kollektivvertrag für Angestellte der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen
mit Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie und Zusatzkollektivverträgen
1. November 2024
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Arbeiterkollektivvertrag in der für den Fachverband Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen geltenden Fassung
Stand: 1. 11. 2024
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Erläuterungen und Unterlagen zum Zeitkontenmodell
per 1. Juli 2016
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