FGW und WKO

Interessenvertretung ist in Österreich über die Wirtschaftskammer organisiert. Kammern sind Körperschaften öffentlichen Rechts. Sie werden vom Gesetzgeber zur Wahrung und Vertretung der Interessen bestimmter Bevölkerungskreise bzw. Berufsgruppen eingerichtet und stellen Selbstverwaltungskörper dar.

Wirtschaftskammer

Die Wirtschaftskammerorganisation (WKO) besteht aus der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), 9 Landeskammern und diversen Fachorganisationen (Fachverbände auf Bundesebene, Fachgruppen auf Landesebene). Diese Organisationseinheiten sind großteils Körperschaften öffentlichen Rechts, ihre Organe werden demokratisch gewählt. Die Mitgliedschaft ist gesetzlich geregelt.

www.wko.at

Sparten

Fachlich gliedern sich WKÖ und Landeskammern in sieben branchenspezifische Sparten: Gewerbe und Handwerk, Industrie, Handel, Bank und Versicherung, Transport und Verkehr, Tourismus und Freizeitwirtschaft, Information und Consulting.

Fachorganisationen

Innerhalb der Sparten agieren auf Bundes- und Landesebene Fachorganisationen. Errichtung, Anzahl, Bezeichnung und Wirkungsbereich dieser Fachorganisationen sowie deren Aufbau, Funktion, Zuständigkeiten und die Zugehörigkeit der Branchen sind durch die Fachorganisationsordnung (FOO) geregelt, die vom Wirtschaftsparlament beschlossen und vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten genehmigt wird.

Fachverband Gas Wärme

Fachverbände sind Fachorganisationen auf Bundesebene. Der Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen (FGW) gehört - mit 18 weiteren Fachverbänden - der Bundessparte Industrie an.

Die Interessen der Gaswirtschaft nimmt der FGW seit seiner Gründung 1947 - zunächst unter dem Titel „Fachverband der Gas- und Wasserwerke“ (bis zur Ausgliederung des Wasserbereichs 1950) - wahr; 1969 wurde ihm auch die Vertretung der Wärmewirtschaft (später noch erweitert um die Fernkälteversorgung) übertragen. Die jüngste Änderung betraf die Auslagerung kleiner Wärmeversorger in die Sparte Gewerbe und Handwerk (2015).


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