Die Interessenvertretung der österreichischen Gas- und Wärmewirtschaft
Zuständigkeit
Der Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen (FGW) ist die unabhängige gesetzliche Interessenvertretung der österreichischen Gas- und Wärmewirtschaft.
Dem FGW sind folgende Unternehmen zugeordnet:
Erdgasunternehmen
Unternehmen der Nah- und Fernwärmeversorgung
Unternehmen der Fernkälteversorgung
Als Interessenvertretung aller Unternehmen der Gas- und Wärmeversorgung Österreichs nimmt der FGW eine wichtige Stellung ein. Globalisierung, Marktliberalisierung und Versorgungsfragen rücken energiepolitische Entscheidungen immer mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit und werden zunehmend kontrovers diskutiert. In diesem Umfeld erlangt die positive Beeinflussung und Gestaltung der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Energieversorgung Österreichs zunehmend an Gewicht.
Darüber hinaus kommt den im FGW vertretenen Branchen in Umweltschutz- und Klimafragen besondere Bedeutung zu. Mit der Bereitstellung der umweltfreundlichen Energieformen Erdgas, Biogas, Fernwärme und Fernkälte sind die FGW-Mitgliedsunternehmen dazu prädestiniert, eine Schlüsselposition bei der Bewältigung anstehender Probleme auf diesem Gebiet einzunehmen.
Fachverbandsarbeit
Das Engagement zur Umsetzung der gemeinsamen Ziele der Mitglieder bildet die Basis der Fachverbandsarbeit. Darüber hinaus setzt sich der FGW - zusammen mit den Mitgliedsunternehmen - für den wirtschaftlichen, sicheren und umweltschonenden Einsatz von Erdgas, Biogas, Fernwärme und Fernkälte in Österreich und Europa ein.
Die Aktivitäten des FGW sind durch ausgeprägten Service-Charakter und durch Nutzung von Synergien mit verwandten Verbänden und Organisationen gekennzeichnet. Im Rahmen übernationaler Interessenvertretungen ist der FGW auch auf europäischer Ebene aktiv vertreten.
Das vielfältige Leistungsportfolio des FGW reicht von der Begutachtung nationaler und internationaler Gesetze und Verordnungen über Kollektivertragsverhandlungen und die Erarbeitung von Richtlinien und Informationsbroschüren bis hin zu Pressearbeit und zur Organisation von Tagungen und Fachsymposien.
Der FGW im Rahmen der Wirtschaftskammerorganisation
Wirtschaftskammer
Interessenvertretung ist in Österreich über die Wirtschaftskammer (WKÖ) organisiert. Kammern sind - im Unterschied etwa zu Vereinen - Körperschaften öffentlichen Rechts. Sie werden vom Gesetzgeber zur Wahrung und Vertretung der Interessen bestimmter Bevölkerungskreise bzw. Berufsgruppen eingerichtet und stellen Selbstverwaltungskörper dar.
Die Wirtschaftskammerorganisation (WKO) besteht aus der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), 9 Landeskammern und den diversen Fachorganisationen (Fachverbände auf Bundesebene, Fachgruppen auf Landesebene). Diese Organisationseinheiten sind großteils Körperschaften öffentlichen Rechts, ihre Organe werden demokratisch gewählt. Die Mitgliedschaft ist gesetzlich geregelt.
Internet: Wirtschaftskammer Österreich >>
Sparten und Fachorganisationen
Fachlich gliedern sich WKÖ und Landeskammern in 7 branchenspezifische Bereiche, die sog. Sparten: Gewerbe und Handwerk, Industrie, Handel, Bank und Versicherung, Transport und Verkehr, Tourismus und Freizeitwirtschaft, Information und Consulting.
Innerhalb der 7 Sparten agieren auf Bundes- und Landesebene Fachorganisationen. Errichtung, Anzahl, Bezeichnung und Wirkungsbereich dieser Fachorganisationen sind in der Fachorganisationsordnung (FOO) geregelt, die vom Wirtschaftsparlament beschlossen und vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten genehmigt wird.
Fachverbände
Fachverbände sind Fachorganisationen auf Bundesebene. Ihre Gesamtanzahl in allen 7 Sparten beläuft sich derzeit auf rund 95. Aufbau, Funktion und Zuständigkeiten sowie die Zugehörigkeit der Branchen zu einem Fachverband werden durch die FOO bestimmt.
Der Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen gehört - mit 18 weiteren Fachverbänden - der Bundessparte Industrie an. Die Interessen der Gaswirtschaft nimmt der FGW seit seiner Gründung 1947 - zunächst unter dem Titel „Fachverband der Gas- und Wasserwerke" (bis zur Ausgliederung des Wasserbereichs 1950) - wahr; 1969 wurde ihm auch die Vertretung der Wärmewirtschaft übertragen. Die jüngste Änderung betrifft die Aufnahme der Fernkälteversorgung in seinen Zuständigkeitsbereich.



