Mitglieder
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in Kammerorganisationen ist obligatorisch und im Wirtschaftskammergesetz geregelt.
Gemäß Fachorganisationsordnung sind dem FGW zugeteilt:
- Gasversorgungsunternehmen (Gasnetzbetreiber und Gashändler)
- Wärmeversorgungsunternehmen
- Kälteversorgungsunternehmen
Mitglieder
Im Bereich Gas unterteilen sich die Mitgliedsunternehmen - aufgrund des im Zuge der Liberalisierung der Gaswirtschaft eingeführten Unbundlings - in Netzbetreiber und Händler.
Im Bereich Wärme reicht das Spektrum der Mitglieder von großen kommunalen Versorgern bis zu kleineren privaten Anbietern. Sehr kleine Versorger, die Wärme überwiegend aus Biomasse erzeugen, ein Wärmenetz von weniger als 5 km Länge betreiben und unter einer installierten Gesamtwärmeleistung von 5 MW liegen, sind seit 2015 nicht mehr Mitglieder des FGW, sondern dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister (Sparte Gewerbe und Handwerk) zugeordnet.
Der FGW vertritt rund 400 Mitgliedsunternehmen.
Mitgliederverzeichnis
Gas: Mitgliedsunternehmen in:
Wärme: Mitgliedsunternehmen in:
Mitglied | PLZ | Ort (Bld.) |
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Netz Burgenland GmbH
Kasernenstraße 9, 7000 Eisenstadt |
7000 | Eisenstadt (B) |