Rahmenbedingungen

Sowohl auf europäischer Ebene als auch in der österreichischen Energiestrategie wird der vermehrte Einsatz von erneuerbaren Energien als vorrangiges Ziel angesehen. Allerdings sind zur Erreichung dieses Ziels flankierende Maßnahmen erforderlich.

Biogas kann den energiepolitisch erwünschten Beitrag zur Diversifizierung der Energiequellen, zur Verringerung der Importabhängigkeit, zur Verbesserung der Klimabilanz und zur Erreichung der Kyoto-Ziele leisten. Weiters hat der Ausbau der Biogasproduktion auch positive regionalpolitische Effekte, wie etwa durch den Erhalt von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, durch die Schaffung zusätzlicher Nutzungsmöglichkeiten und dementsprechende Bearbeitung von Kulturflächen sowie als zusätzliche Einkommensquelle für Land- und Forstwirte. Die allgemein positiven Effekte von Biogas werden durch die Anhebung auf Erdgasqualität und die dann mögliche Einspeisung in das Gasnetz potenziert.

5-Punkte-Programm der Biogaswirtschaft

Eine annähernde Ausschöpfung des vorhandenen Potenzials setzt entsprechende energiepolitische Entscheidungen voraus. Die Biogaswirtschaft hat daher ein 5-Punkte-Programm zur Forcierung von Erdgas und Biogas als Kraftstoff aufgestellt. Dieses beinhaltet:

  • Schaffung von lnvestitionssicherheit durch stabile steuerliche Rahmenbedingungen

  • Forcierung der Verwendung von Biogas als Kraftstoff

  • Erhöhung des Bestandes an Methangas-Fahrzeugen

  • Forcierung des Ausbaus der Infrastruktur

  • Verbesserung der technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Biogaseinspeisung

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Erforderliche Maßnahmen

Um Biogas am Markt zu etablieren, müssen steuerliche, technische und dem Wettbewerb zuträgliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Steuerliche Regelungen

  • Der für Biomasse geltende ermäßigte USt-Satz (10 %) ist auch auf CNG / Biogas anzuwenden

  • CNG / Biogas sind bei Verwendung als Kraftstoff generell von der Mineralölsteuer zu befreien. Dies ist auch nach der EU-RL 2003/96 über die Besteuerung von Energieerzeugnissen (Art. 16, Erzeugnisse aus Biomasse) möglich.

  • CNG / Biogas sollen auch der Erdgasabgabe nicht unterliegen.

  • Die Steuerbefreiungen müssen voraussehbar lange zugestanden werden, damit Investitionssicherheit gewährleistet ist (mindestens 15 Jahre).

Technische Anforderungen

  • Für die Direktverstromung oder direkte thermische Verwertung gelten die jeweiligen technischen Auflagen.

  • Für die Einlieferung in das Gasnetz gelten die technischen Regeln der ÖVGW, d.h. Biogas ist auf Erdgasspezifikation zu bringen.

  • Die Marktregeln, insbesondere betreffend Einlieferung in die Regelzone, sind radikal zu vereinfachen. Ein hohes Maß an Standardisierung von Vertragsformen ist anzustreben.

Wettbewerbsrelevante Rahmenbedingungen

  • Ein Förderregime ähnlich dem Ökostrom ist für Biogas nicht angebracht, da Gas ungleich Strom in einem heftigen Substitutionswettbewerb steht.

  • Anerkennung eines Mischproduktes (10 % Bio) als Kriterium zur Erlangung der Wohnbauförderung entsprechender Energieträger und Gleichstellung mit anderen erneuerbaren Energieträgern

  • Investitionsförderung für CNG/Biogas-Tankstellen

  • Einforderung der Förderungsmaßnahmen für die Nutzung von CNG (Verwendung in öffentlichen Fuhrparks, Vorzugsbehandlung im innerstädtischen Verkehr, beim Parken, bei Feinstaubbelastung etc.) als Anreiz für die Verwendung von Biogas als Kraftstoff

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